Hier kannst Du einen Antrag zur Mitgliedschaft herunterladen. --->Mitgliedsantrag als PDF-Download (Stand 1.10.2025)<---- bitte ausdrucken und ausgefüllt einreichen.
Bei Fragen zu deiner Abrechnung oder zur Mitgliedschaft kannst Du unsere Schatzmeisterin, Anita Spellmeyer, über das Kontakformular erreichen.
Du möchtest kündigen? Beachte die unten stehenden Hinweise.
Aktuell gelten folgende Beiträge:
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Mitgliedsbeiträge: (Stand 1.10.2025) |
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Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) |
114 € |
jährlich |
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Jugendliche (12.-17. Lebensjahr) |
78 € |
jährlich |
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Kinder (bis 11. Lebensjahr) |
66 € |
jährlich |
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Familie (mit Kindern unter 18 Jahren) |
228 € |
jährlich |
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Passive Mitglieder |
60 € |
jährlich |
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Zusatzbeitrag für Fitness für Frauen |
2,50 € |
monatlich |
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Zusatzbeitrag für Tanzen |
18,50€ |
monatlich |
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Zusatzbeitrag für Tanzen „All in“ |
26 € |
monatlich |
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Zusatzbeitrag für Jugend- u. Seniorenfußball |
2 € |
monatlich |
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Zusatzbeitrag für Senioren-/Jugendtischtennis |
2 /1 € |
monatlich |
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Zusatzbeitrag für Leichtathletik |
4 € |
monatlich |
Du willst kündigen? Der Austritt aus unserem Verein (Kündigung) kann nur durch eine schriftliche Erklärung inklusive des Namens, Vorname, Geburtsdatum, Sparte und Mitgliedsnummer an die Geschäftsadresse des Vereins erfolgen. Es reicht ein formloses Schreiben. Alternativ kannst Du auch über das Kontaktformular eine Mail an den Abteilungsleiter schicken. Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Mündliche Kündigungen gelten nicht.
Unsere postalische Adresse:
TSV Westfalia 06 Westerkappeln
Postfach 1231
49487 Westerkappeln
Laut unserer Satzung endet die Mitgliedschaft
- durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
- durch Ausschluss aus dem Verein (§ 11);
- durch Streichung aus der Mitgliederliste;
- durch Tod;
- durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen (außerordentlichen Mitgliedern).
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
Vielen Dank.