Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport

Zum Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein wurde die folgende Konzeption erstellt: Siehe Link (PDF).

 

Kinderschutzbeauftragte

Nicole August

Nicole Buchwald

 

05404/3738

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August Keidel

 

017690793613

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VERHALTENSREGELN FÜR TRAINER/-INNEN UND BETREUER/-INNEN

1— KÖRPERLICHE KONTAKTE
Körperliche Kontakte zu unseren Spielern, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn das Kind oder der Jugendliche diese nicht wünscht.

2— DUSCH- UND UMKLEIDESITUATIONEN
Wir duschen nicht gemeinsam mit unseren Spielern. Wir fertigen kein Foto- oder Videomaterial von den Kindern und Jugendlichen beim Duschen oder Umkleiden an. Während des Umziehens sind wir in der Umkleidekabine nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert dies.

3— UMGANG MIT FOTO- UND VIDEOMATERIAL
Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht über die sozialen Medien verbreitet.

4— MASSNAHMEN MIT ÜBERNACHTUNGEN
Wir übernachten nicht mit unseren Kindern und Jugendlichen in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer, der Kindern und Jugendlichen, klopfen wir an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir alleine mit einem Kind oder Jugendlichen in einem Zimmer sind, Ist dies nicht zu vermeiden, lassen wir die Türen geöffnet.

05—MITNAHME IN DEN PRIVATBEREICH
Unsere Kindern und Jugendlichen nehmen wir nicht in unseren Privatbereich, z.B. in unsere Wohnung, unser Haus, unseren Garten etc., mit, ohne dass nicht mindestens eine zweite erwachsene Person anwesend ist. Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht in unserem Privatbereich statt.

6— PRIVATGESCHENKE
Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Kinder und Jugendlichen machen wir keine individuellen Geschenke. Kein Kinder und Jugendlicher erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung, z.B. das nicht durch die Leistung bedingte Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten usw.

7— GEHEIMNISSE, VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Wir teilen mit unseren Kindern und Jugendlichen keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen.

8— EINZELTRAININGS
Einzeltrainings führen wir nur durch, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.

9— TRANSPARENZ IM HANDELN
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einem weiteren Trainer, Betreuer oder Kinderschutzbeauftragten des Vereins abzusprechen.

 

 

Weitere Links:

 Landessportbund Anmeldeformular (PDF)

 Ehrenkodex des Landessportbundes NRW (PDF)